Rechtliche Unterstützung

 

Materialtransfervereinbarungen (MTAs)

Wenn Sie Material für Ihre Forschung senden oder empfangen möchten, arrangiert der Technologietransfer ein MTA für Ihre Zwecke. Bitte beachten Sie, dass das MTA vom Rektorat unterschrieben werden muss, die Unterschrift wird durch den Technologietransfer veranlasst.

Ein MTA ermöglicht gemeinsame Forschung an einem Material, beschränkt aber auch die Nutzung des Materials auf nicht kommerzielle Forschung und regelt ein Veröffentlichungsprozedere und die geistigen Eigentumsrechte an Forschungsergebnissen, die durch Nutzung des Materials entstehen.

 

Geheimhaltungsvereinbarungen (CDAs)

Die Preisgabe von Informationen an Dritte, wie andere Forschungsinstitutionen und Firmen, können zukünftige Patentanmeldungen gefährden und möglicherweise missbräulich verwendet werden.

Der Technologietransfer arrangiert ebenfalls Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen der Universität Wien und Firmen, anderen Universitäten und Studierenden. Studierende ohne Arbeitsvertrag mit der Universität Wien sind nicht an eine Geheimhaltung gebunden. Wir schließen Geheimhaltungsvereinbarungen mit Bachelor- und Masterstudent*innen die in Ihrer Arbeitsgruppe betreut werden ab.


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