
Erfindungen & TTO Services
Was ist eine Erfindung?
Erfindungen sind neue Lösungen für technische Probleme und gesellschaftliche Herausforderungen, die sich von Entdeckungen wie Röntgenstrahlen oder neuen Arten unterscheiden. Erfindungen von Mitarbeiter*innen der Universität Wien gelten nach österreichischem Patentrecht als Arbeitnehmererfindungen (§7 Abs.3 Patentgesetz). Die Universität hat das Recht, diese Erfindungen aufzugreifen und zu verwerten (§106 Universitätsgesetz). Es ist das Ziel der Universität, gemeinsam mit den Erfinder*innen eine erfolgreich Verwertungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen.
Was passiert wenn ich eine Erfindung habe?
- Kontaktieren Sie das Technologietransfer-Team für professionelle Beratung und weitere Schritte.
- Mitarbeiter*innen der Universität Wien müssen Erfindungen umgehend dem Technologietransferbüro melden, mittels einer Erfindungsmeldung.
- Die Universität hat eine Frist von drei Monaten, nach der Meldung der Erfindung, deren Verwertungspotenzial und Patentierbarkeit zu bewerten. Basierend auf dieser Bewertung entscheidet die Universität, ob sie Eigentum an der Erfindung beansprucht und ob ein Patentantrag eingereicht wird.
- Während der Evaluierungsphase und, falls die Erfindung beansprucht wurde, bis möglicherweise ein Patentantrag eingereicht wird, muss die Erfindung vertraulich behandelt werden und darf nicht öffentlich bekannt gemacht werden (einschließlich in Vorlesungen und Publikationen).
Studierende ohne Arbeitsvertrag haben die Möglichkeit, ihren Anteil an der Erfindung an die Universität zu übertragen um von den Unterstützungsleistungen des Technologietransferbüros zu profitieren.
Unterstützungsangebote für Wissenschafter*innen
Bewertung von Erfindungen und Marktrecherchen: Das Team des Technologietransfers bewertet Erfindungen sowohl im Hinblick auf Patentierbarkeit als auch das Verwertungspotential. Hierfür wird auf externe Expertise (z.B. das österreichische Patentamt) und Datenquellen (z.B. Marktrecherche-Datenbanken) zurückgegriffen. Im Anschluss an die Patentanmeldung kann die Veröffentlichung erfolgen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich mit einer neuen Erfindung sobald wie möglich bei uns melden!
Download Diensterfindungsmeldung (DEM)
Beratung zu Förderungsmaßnahmen: Wir begleiten Sie bei der Beantragung von Fördermitteln, um die Verwertung Ihrer Innovationen voranzutreiben.
Ausgestaltung einer Verwertungsstrategie: Gemeinsam mit den Erfinder*innen und ggf. externen Expert*innen entwickelt unser Team eine Verwertungsstrategie (z.B. Lizenzierung an bestehende Unternehmen, Ausgründung). Die Umsetzung der Verwertungsstrategie wird durch zahlreiche Angebote und Services unterstützt.
Vernetzung zu Industriepartnern: Das Technologietransfer-Team unterstützt aktiv bei der Suche nach Lizenznehmer*innen aus der Industrie wie z.B. durch Netzwerkveranstaltungen und Marketing über die Technologieplattform InPart.
Rechtliche Unterstützungsmaßnahmen: Unser Team bietet rechtliche Beratung bezüglich Materialtransfervereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen und weiteren Verträgen.
Achtung: Die Preisgabe von Informationen ohne entsprechende rechtliche Vereinbarungen an Dritte, wie etwa andere Forschungsinstitutionen und Firmen, gefährdet zukünftige Patentanmeldungen bzw. eine mögliche Verwertung der Forschungsergebnisse.
Weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns eine e-mail zu schreiben oder uns auf LinkedIn zu kontaktieren! Wenn Sie auf dem Laufenden über die neuesten Nachrichten zum Technologietransfer bleiben möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter.
